Beschwerdemanagement

Um einen guten Unterricht zu ermöglichen und um die Zufriedenheit aller am Schulleben Beteiligten zu erhöhen, gibt es an unserer Schule ein sogenanntes Beschwerdemanagement.


Zielsetzung
Konflikte und Beschwerden sind im schulischen Alltag nichts Ungewöhnliches. Die folgenden Verfahrensregeln sollen dazu beitragen, dass diese Probleme im gegenseitigen Respekt und einvernehmlich geklärt werden. Dabei geht es nicht um gegenseitige Schuldzuweisungen, sondern um konstruktive Konfliktbewältigung mit dem Ziel einer besseren Kooperation.
Grundsätze
Alle Beschwerden, die begründet vorgetragen werden, werden ernst genommen. Dabei werden anonyme Beschwerden nicht bearbeitet.
Konflikte werden zuerst da behandelt, wo sie entstanden sind. Die nächsthöhere Ebene soll immer erst eingeschaltet werden, wenn kein Konsens erzielt werden kann.
Dies gilt nicht bei schwerwiegenden Problemen, z.B. beim Verdacht auf strafbare Handlungen. In diesen Situationen ist die Schulleitung unmittelbar einzuschalten.

 

Instanzenweg
Für alle Beschwerden, auch hinsichtlich der Bewertung, sollte der Instanzenweg zwingend eingehalten werden.

Schüler/-innen, Eltern wenden sich an ---------------- betroffene Lehrkraft
fehlende Problemlösung

Schüler/-innen, Eltern wenden sich an -------------- Klassenlehrer/Vertrauenslehrer/Sozialpädagogin
fehlende Problemlösung

Schüler/-innen, Eltern wenden sich an ---------------- Schulleitung
keine innerschulische Problemlösung

Schüler/-innen, Eltern wenden sich an ----------------- Schulaufsicht

 

Dokumentation
Beschwerden werden dokumentiert, die Vereinbarungen schriftlich festgehalten und von allen Beteiligten unterzeichnet. Diese Protokolle verbleiben beim Klassenlehrer.

 

Schlussbemerkungen

Es trat mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 23.05.2017 in Kraft.

 




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