Hausordnung

1. Allgemeine Regeln und Verhaltensweisen


1.1. Die Lehrer, die Verwaltungskräfte und der Hausmeister haben Weisungsrecht gegenüber allen Schülern.


1.2. Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und in den Sportanlagen hat sich jedermann so zu verhalten, dass niemand gefährdet wird. Die Schuleinrichtungen sind schonend zu behandeln. Jeder haftet für den von ihm vorsätzlich verursachten Schaden. Mutwillige Beschädigungen von Schul- oder Schülereigentum werden
durch den Verursacher selbst behoben. Ist dies technisch nicht möglich, werden andere Arbeiten angeordnet,
bzw. zur finanziellen Wiedergutmachung aufgefordert.


1.3. Schüler haben nicht das Recht, die Schultüren, Jalousien und Fenster eigenmächtig auf- oder abzuschließen.


1.4. Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauchverbot. Ebenso ist der Genuss von Alkohol und anderen Drogen verboten.


1.5. Das Kaugummikauen im Unterricht ist nicht gestattet.


1.6. Das Benutzen elektronischer Datenträger ist im Schulgebäude untersagt, nur auf dem Pausenhof erlaubt. Um Lärmbelästigungen der Schüler, Lehrer und Anwohner sowie Lizenzverletzungen zu vermeiden, sind Lautsprecher jeglicher Art untersagt. Ausnahmen können Lehrkräfte während des Unterrichts gestatten. Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrer berechtigt, diese Geräte einzuziehen. Die Erziehungsberechtigten können diese im Sekretariat wieder abholen. Gegenstände, die außerdem andere Personen gefährden oder verletzen können, werden ersatzlos eingezogen.
Im Wiederholungsfalle werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.


1.7. Das Tragen gewaltsymbolisierender Kleidung sowie Schuhwerk mit Stahlkappen ist untersagt.


1.8. Für das Abhandenkommen von Geldbeträgen, wertvollen Uhren, Schmuck- und Wertgegenständen oder Dingen, die nicht für den Schulbetrieb gedacht sind, kann kein Schutz oder Ersatz geleistet werden.


1.9. Das Tragen von Basecaps im Schulhaus ist nicht erlaubt.


1.10. Die Nutzung radierbarer Stifte ist beim Scheiben jeglicher Leistungsnachweise untersagt.

 

2. Verhalten vor Unterrichtsbeginn


2.1. Die Schule wird für alle Schüler ab 07.30 Uhr geöffnet.


2.2. Alle Schüler begeben sich sofort vor ihre Fachräume und werden von den jeweiligen Fachlehrern
hereingelassen und bis zum Unterrichtsbeginn beaufsichtigt.

 

3. Verhalten in den Pausen


3.1. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihren Klassenräumen, sofern kein Raumwechsel erfolgt.


3.2. In den großen Pausen halten sich alle Schüler auf dem Pausenhof des Schulgeländes auf. Bei schlechtem Wetter entscheiden die aufsichtsführenden Lehrer über den Verbleib im Schulgebäude. Das Verlassen des Schulgebäudes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.


3.3. Um Unfälle zu vermeiden, ist das Drängeln und Schubsen auf den Treppen zu unterlassen. Die
Treppengeländer dürfen nicht zum Klettern und Rutschen genutzt werden.

 

4. Verhalten nach Unterrichtsschluss


4.1. Lehrer und Schüler haben dafür zu sorgen, dass die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster sicher verschlossen werden. Die Unterrichtsmittel sind wegzuräumen oder zu verschließen. Der Lehrer verlässt
unter Mitnahme des Klassenbuches den Unterrichtsraum als Letzter. Die Schüler haben das Schulgelände
unverzüglich zu verlassen, insofern nicht unmittelbar danach eine
Schul-, Klassen- oder Freizeitveranstaltung stattfindet.

 

5. Verhalten in Fach-, Sammlungs- und Sporträumen


Das Verhalten in folgenden Räumen wird durch besondere Ordnungen geregelt. Das betrifft: Physik,
Chemie, PC, Biologie, Technik, Werken, Hauswirtschaft, Sport, Musik und den Schulgarten.
Die Ordnungsregeln sind jeweils in den Räumen sichtbar anzubringen.

 

6. Beginn der Gültigkeit


Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 24.07.2021 ist diese Hausordnung in Kraft gesetzt.




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