Hausordnung

1. Allgemeine Regeln und Verhaltensweisen

Gemäß unserem Leitbild „Gemeinsam leben und lernen“ halten wir uns an Regeln, um das Zusammenleben in der Schule zu gewährleisten. Wir grüßen uns und gehen respektvoll miteinander um.
Jeder Schüler hat das Recht, im Unterricht ungestört zu lernen. Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört unterrichten zu können.

 

1.1. Die Lehrer und das Schulpersonal haben Weisungsrecht gegenüber allen Schülern.

1.2. Auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und in den Sportanlagen hat sich jedermann so zu verhalten, dass niemand gefährdet wird. Die Schuleinrichtungen sind schonend zu behandeln. Jeder haftet für den von ihm vorsätzlich verursachten Schaden. Mutwillige Beschädigungen von Schul- oder Schülereigentum werden durch den Verursacher selbst behoben. Ist dies technisch nicht möglich, werden andere Arbeiten angeordnet, bzw. zur finanziellen Wiedergutmachung aufgefordert. Das Schulgebäude und die dazugehörigen Anlagen (insbesondere die Toiletten) sind sauber zu halten.

1.3. Schüler haben nur nach Anweisung das Recht, die Schultüren, Jalousien und Fenster eigenmächtig auf- oder abzuschließen.

1.4. Auf dem gesamten Schulgelände gilt absolutes Rauchverbot. Ebenso ist der Genuss von Alkohol und anderen Drogen verboten. Bei Verstößen erfolgt eine Mitteilung an das Ordnungsamt.

1.5. Das Kaugummikauen im Unterricht sowie das Trinken von Energydrinks und koffeinhaltigen Getränken ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.

1.6. Das Benutzen elektronischer Datenträger ist im Schulgebäude untersagt, nur auf dem Pausenhof erlaubt. Um Lärmbelästigungen der Schüler, Lehrer und Anwohner sowie Lizenzverletzungen zu vermeiden, sind Lautsprecher jeglicher Art untersagt. Ausnahmen können Lehrkräfte während des Unterrichts gestatten. Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrer berechtigt, diese Geräte einzuziehen. Die Erziehungsberechtigten können diese im Sekretariat wieder abholen. Gegenstände, die außerdem andere Personen gefährden oder verletzen können, werden ersatzlos eingezogen. Im Wiederholungsfalle werden Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.

1.7. In den Klassenstufen 5 und 6 ist die Nutzung von Handys und allen digitalen Endgeräten während der gesamten Schulzeit untersagt. Dies umfasst sowohl den Unterricht als auch die Pausen.

1.8. Das Tragen gewaltsymbolisierender Kleidung, verfassungsfeindlicher Symbole sowie Schuhwerk mit Stahlkappen ist untersagt.

1.9. Für das Abhandenkommen von Geldbeträgen, wertvollen Uhren, Schmuck- und Wertgegenständen oder Dingen, die nicht für den Schulbetrieb gedacht sind, kann kein Schutz oder Ersatz geleistet werden.

1.10. Das Tragen von Kopfbedeckungen im Schulhaus ist nicht erlaubt (Ausnahme: religiöse Gründe).

1.11. Die Nutzung radierbarer Stifte ist beim Schreiben jeglicher Leistungsnachweise untersagt.

1.12. Im Nachmittagsbereich findet eine Hausaufgabenbetreuung statt, bei der vorrangig Hausaufgaben erledigt werden können. Außerdem holen Schülerinnen und Schüler diese Stunde nach, wenn sie z.B. zu spät gekommen sind oder erledigen Zusatzaufgaben, weil sie sich nicht an die Hausordnung oder Regeln des Zusammenlebens an unserer Schule gehalten haben.

1.13. Besucher und Gäste melden sich vor Betreten der Schule im Sekretariat an.

 

2. Verhalten vor Unterrichtsbeginn
2.1. Alle Schüler achten auf den fließenden Verkehr im Wohngebiet und halten die Parkplatzeinfahrt frei.

2.2. Die Schule wird für alle Schüler ab 07.20 Uhr geöffnet. Zum Vorklingeln (07.25 Uhr) haben alle im Schulgebäude/Unterrichtsraum zu sein.

2.3. Alle Schüler begeben sich sofort vor ihre Fachräume und werden von den jeweiligen Fachlehrern hereingelassen und bis zum Unterrichtsbeginn beaufsichtigt.

2.4. Alle Handys und sonstigen digitalen Endgeräte sind in die Handybox zu legen. Jacken werden an die dafür vorgesehenen Haken gehangen und alle Schülerinnen und Schüler stehen am Platz.

 

3. Verhalten in den Pausen

3.1. In den kleinen Pausen bleiben die Schüler in ihren Klassenräumen, sofern kein Raumwechsel erfolgt. Die Frühstückspause wird auch im Unterrichtsraum verbracht.

3.2. In den großen Pausen halten sich alle Schüler auf dem Pausenhof des Schulgeländes auf. Bei schlechtem Wetter führen wir Hauspause durch. Das Verlassen des Schulgebäudes ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet.

3.3. Um Unfälle und Unterrichtsstörungen zu vermeiden, gehen wir auf den Fluren langsam und verhalten uns leise.

3.4. Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

 

4. Verhalten nach Unterrichtsschluss

4.1. Lehrer und Schüler haben dafür zu sorgen, dass die Stühle auf die Tische gestellt und die Fenster sicher verschlossen werden. Die Unterrichtsmittel sind wegzuräumen oder zu verschließen. Der Lehrer verlässt unter Mitnahme des Klassenbuches den Unterrichtsraum als Letzter. Die Schüler haben das Schulgelände unverzüglich zu verlassen, insofern nicht unmittelbar danach eine
Schul- oder Klassenveranstaltung stattfindet, z.B. Arbeitsgemeinschaft.

 

5. Verhalten in Fach-, Sammlungs- und Sporträumen

Das Verhalten in folgenden Räumen wird durch besondere Ordnungen geregelt. Das betrifft: Physik, Chemie, PC, Biologie, Technik, Werken, Hauswirtschaft, Sport, Musik und den Schulgarten.
Die Ordnungsregeln sind jeweils in den Räumen sichtbar anzubringen.

 

6. Beginn der Gültigkeit
Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 26.05.2025 ist diese Hausordnung in Kraft gesetzt.




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